Für die Anmietung einer unserer Wohnungen ist es erforderlich, dass Sie bei uns Mitglied werden. Sie müssen mindestens zwei Geschäftsanteile à z. Zt. 300,00 Euro, also insgesamt 600,00 Euro, einzahlen. Dieses Geld wird Ihnen bei einem eventuellen späteren Austritt nach Einhaltung der Kündigungsfrist laut Satzung wieder ausgezahlt. Weiterhin ist noch ein einmaliges und nicht rückzahlbares Eintrittsgeld in Höhe von z. Zt. 25,00 Euro zu zahlen.
Durch die Mitgliedschaft erhalten Sie wesentliche Vorteile: Sie erhalten einen Dauernutzungsvertrag für die Wohnung, d.h. Sie haben Wohnrecht auf Lebenszeit und können nur bei Verstößen gegen diesen Vertrag gekündigt werden. Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen