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Zahlen & Fakten

Mitgliedschaft

Für die Anmietung einer unserer Wohnungen ist es erforderlich, dass Sie bei uns Mitglied werden. Sie müssen mindestens zwei Geschäftsanteile à z. Zt. 300,00 Euro, also insgesamt 600,00 Euro, einzahlen. Dieses Geld wird Ihnen bei einem eventuellen späteren Austritt nach Einhaltung der Kündigungsfrist laut Satzung wieder ausgezahlt. Weiterhin ist noch ein einmaliges und nicht rückzahlbares Eintrittsgeld in Höhe von z. Zt. 25,00 Euro zu zahlen. 

Durch die Mitgliedschaft erhalten Sie wesentliche Vorteile: Sie erhalten einen Dauernutzungsvertrag für die Wohnung, d.h. Sie haben Wohnrecht auf Lebenszeit und können nur bei Verstößen gegen diesen Vertrag gekündigt werden. Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen

 

Sie haben in der Mitgliederversammlung das Recht auf Mitbestimmung.

Um bei uns Mitglied zu werden müssen Sie einen Aufnahmeantrag ausfüllen, den Sie bei uns in der Geschäftsstelle erhalten. Nachdem der Vorstand Ihrem Antrag zugestimmt hat, zahlen Sie die z. Zt. 25,00 Euro Eintrittsgeld sowie die beiden Geschäftsanteile à z. Zt. 300,00 Euro. Dann erhalten Sie von uns die Satzung der Genossenschaft, in der alle Rechte und Pflichten der Mitglieder stehen.

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Satzung (PDF).

 

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Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung